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Pflegegrad 1

Die Pflegestufe 0 wurde durch den Pflegegrad 1 ersetzt. Dieser Pflegegrad ist für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen gedacht. Das können leichte motorische Störungen oder Einschränkungen durch Gelenkprobleme sein. Eine Hilfestellung kann hier zum Beispiel bei Waschvorgängen oder beim Verlassen der Wohnung / des Hauses erfolgen. Die Begutachtung wird bei allen Pflegegraden vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) durchgeführt.

Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings können hier Entlastungsleistungen beantragt und für verschiedene Zwecke genutzt werden. Auch auf Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege besteht kein Anspruch.

Leistungen

Im Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Geldleistungen ambulant = 125 € *
  • Sachleistungen ambulant = 0
  • Leistungsbetrag stationär = 125 €

(* Als Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.)

Voraussetzungen und Kriterien

Ähnlich wie bei den Pflegestufen, werden bestimmte Kriterien zur Einteilung in einen Pflegegrad herangezogen. Die erste wichtige Änderung ist, dass nun nicht mehr die Zeit als Messmethode genommen wird, sondern eine Punktevergabe erfolgt. Die Anzahl der Punkte wird dann in eine Skala übertragen und daraus der Pflegegrad ermittelt. Pflegegrad 1 wird eine Punktezahl zwischen 12,5 und 27 Punkten benötigen. (Auf einer Skala von 0 – 100 Punkten)

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