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Pflegegradrechner

Pflegegradrechner



Ermitteln Sie kostenfrei, welcher Pflegegrad voraussichtlich vorliegt.
Je mehr Felder ausgefüllt werden, desto genauer wird das Ergebnis.

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Bei der Ermittlung des Pflegegrades handelt es sich um ein ausgesprochen komplexes Verfahren. Mit dem Pflegegradrechner erhalten Sie ein Instrument, das alle Kriterien, Bewertungsmaßstäbe und Rechenwege, die zur Ermittlung des Pflegegrades bei Erwachsenen führen, möglichst umfassendund nachvollziehbar abbildet. Er basiert auf den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zurBegutachtung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI.

Mit unserem übersichtlichen Pflegegrad-Rechner können Sie schnell und unkompliziert erste eigene Einschätzungen vornehmen, welcher Pflegegrad zutreffend sein könnte. Nehmen Sie sich jetzt ca. 15-30 Minuten Zeit, um die Angaben so realitätsnah wie möglich zu machen.
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Modul 1 - Mobilität
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Modul 2 - Geistige (kognitive) und kommunikative Fähigkeiten
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Modul 3 - Verhaltensweisen und psychische Probleme
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Modul 4 - Verhaltensweisen und psychische Probleme
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Dieser Punkt prüft vor allem, welche Krankheiten Sie haben und wie der Umgang mit diesen Krankheiten von Ihnen bewältigt werden kann. Bzw. welcher Aufwand für die Bewältigung nötig ist.
Das Feld "selbstständig" braucht nicht ausgefüllt werden. In den anderen Feldern tragen Sie bitte wie oft "pro Tag", oder "pro Woche", Hilfe benötigt wird.
In diesem Modul bitte die Anzahl entweder bei „pro Tag“, oder „pro Woche“ eintragen!

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Dieser Punkt prüft vor allem, welche Krankheiten Sie haben und wie der Umgang mit diesen Krankheiten von Ihnen bewältigt werden kann. Bzw. welcher Aufwand für die Bewältigung nötig ist.
Das Feld "selbstständig" braucht nicht ausgefüllt werden. In den anderen Feldern tragen Sie bitte wie oft "pro Tag", oder "pro Woche", Hilfe benötigt wird.
In diesem Modul bitte die Anzahl entweder bei „pro Tag“, oder „pro Woche“ eintragen!

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Dieser Punkt prüft vor allem, welche Krankheiten Sie haben und wie der Umgang mit diesen Krankheiten von Ihnen bewältigt werden kann. Bzw. welcher Aufwand für die Bewältigung nötig ist.
Das Feld "selbstständig" braucht nicht ausgefüllt werden. In den anderen Feldern tragen Sie bitte wie oft "pro Tag", oder "pro Woche", Hilfe benötigt wird.
In diesem Modul bitte die Anzahl entweder bei „pro Tag“, oder „pro Woche“ eintragen!


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Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
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Sie haben es geschafft!

Wir haben alle Angaben zusammengetragen um einen voraussichtlichen Pflegegrad zu ermitteln.
Klicken Sie auf weiter, um die Auswertung per Mail zu erhalten.
Ermittlung der Punkte:
Die oben genannten Kriterien werden danach beurteilt, wie selbstständig sie ausgeführt werden können, bzw. wie Häufig diese auftreten. Dazu werden Unterkriterien bewertet und anteilig zusammengerechnet. Die Prozentzahl hinter den Kriterien gibt den jeweiligen Anteil an der Gesamtpunktzahl und somit dem Pflegegrad an.


Dieser Pflegegrad-Rechner basiert auf dem Leitfaden des MD zur Bestimmung des Pflegegrads. Dennoch handelt es sich hierbei um eine Selbsteinschätzung, die ggf. von der Ergebnissen der geschulten Gutachter des MD bzw. MEDICPROOF abweichen kann. Aus diesem Grund ist das Ergebnis des Rechners ohne Gewähr und dient nur der Orientierung.


Hier finden Sie weitere Info´s zu der einzelnen Pflegegraden.

Pflegegrad 1/Pflegegrad 2/Pflegegrad 3/Pflegegrad 4/Pflegegrad 5

Pflegegrad beantragen:
Sie können Ihren Pflegegrad mündlich (telefonisch) oder schriftlich beantragen. Telefonisch ist häufig der schnellste Weg. Rufen Sie hierzu einfach bei Ihrer Pflegekasse an und stellen Sie den Antrag.

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Orale Medikation, Augen- oder Ohrentropfen,Dosieraerosole oder Pulverinhalatoren, Zäpfchen, Medikamentenpflaster
sind subkutane und intramuskuläre Injektionen und subkutaneInfusionen
(einschl. Kontrolle zurVermeidung von Komplikationen wie Verstopfung des Katheters)
(durchschnittl. Häufigkeit Absaugen, An-/Ablegen Sauerstoffbrille, Atemmaske, Bereitstellen Inhalationsgerät)
(Einreibungenmit ärztlich verordneten Salben/Cremes/Emulsionen etc.)
(wie Blutdruck, Puls,Blutzucker, Temperatur, Gewicht, Flüssigkeitshaushalt auf ärztl. Anordnung)
(An-/Ablegen von Prothesen, Zahnspange, Orthesen,Brille, Hörgerät, Kompressionsstrümpfen etc. - inkl. Reinigung)
(Versorgung chronischer Wunden wie z. B. Ulcus cruris oder Dekubitus)
(regelmäßige Besuche bei niedergelassenen Ärzten zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken mit Notwendigkeit der Begleitung/Unterstützung)
(Aufsuchen von Therapeuten wie Physiotherapeuten,Krankengymnastik, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, ambulante Behandlung/Diagnostik in Krankenhäusern etc.)
(Aufsuchen von Therapeuten wie Physiotherapeuten,Krankengymnastik, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, ambulante Behandlung/Diagnostik in Krankenhäusern etc.)
(Pflege künstlicher Körperöffnungen wie Tracheostoma,PEG, suprapubischer Blasenkatheter, Urostoma, Colo- oder Ileostoma)
(Klistier, Einlauf, digitale Endausräumung)
(Krankengymn., Atemübungen, logopäd. Übungen, Durchführung spez. Therapien)
Selbstständig sind Sie*, wenn Sie die Handlung in der Regel ohne Unterstützung einer anderen Person durchführen können, auch wenn dies nur erschwert oder verlangsamt möglich istoder Sie zum selbstständigen Ausgleich von Einschränkungen ein Hilfsmittel nutzen.
Beispiel: Sie können Ihre Position im Bett ggf. unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln wie Aufrichthilfe,Bettseitenteil, Strickleiter, elektrisch verstellbarem Bett allein verändern.
Selbstständig sind Sie, wenn Sie die Handlung in der Regel ohne Unterstützung einer anderen Person durchführen können, auch wenn dies nur erschwert oder verlangsamt möglich ist oder Sie zum selbstständigen Ausgleich von Einschränkungen ein Hilfsmittel nutzen.
Beispiel: Sie können sich den vorderen Oberkörper ohne Hilfe durch eine andere Person waschen.
Selbstständig sind Sie, wenn Sie die vorgenommene Aktivität ohne Unterstützung durch eineandere Person durchführen können, auch wenn dies nur erschwert oder verlangsamt möglich ist.
Beispiel: Sie können ohne Hilfe durch eine andere Person den Tagesablauf gestalten und sich anVeränderungen anpassen.
Selbstständig sind Sie, wenn Sie die Vorschriften selbstständigeinhalten können. Das Bereitstellen einer Diät durch eine anderePerson reicht aus.
Selbstständig sind Sie, wenn Sie die Versorgung ohne fremde Hilfe durchführen können.
Vorhanden, unbeeinträchtigt trifft zu, wenn bei Ihnen die Fähigkeit (nahezu) vollständig vorhanden ist.
Beispiel: Sie erkennen andere Personen aus dem näheren Umfeld unmittelbar.
Nie oder sehr selten trifft zu, wenn bei Ihnen der personelle Unterstützungsbedarf nicht oder sehr sporadisch auftritt.
Überwiegend selbstständig sind Sie, wenn Sie den größten Teil der Handlung selbstständigdurchführen können. Seitens einer anderen Person wird nur eine geringe bis mäßige Hilfestellung geleistet, z. B. in Form von Zurechtlegen, Richten von Gegenständen, - ggf. auchmehrfache - Aufforderung zu einer Tätigkeit, Unterstützung bei der Entscheidungsfindung,teilweise Beaufsichtigung und Kontrolle im Sinne einer Überprüfung der korrekten Abfolgevon Handlungen, stellenweise Übernahme von Teilhandlungen oder Anwesenheit aus Sicherheitsgründen,z. B. aufgrund von Sturzgefährdung.
Beispiel: Sie können z. B. nach Anreichen eines Hilfsmittels oder Reichen der Hand Ihre Lage im Bett selbstständig verändern.
Überwiegend selbstständig sind Sie, wenn Sie den größten Teil der Handlung selbstständig durchführen können. Seitens einer anderen Person wird nur eine geringe bis mäßige Hilfestellung geleistet, z. B. in Form von Zurechtlegen, Richten von Gegenständen, - ggf. auch mehrfache - Aufforderung zu einer Tätigkeit, Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, teilweise Beaufsichtigung und Kontrolle im Sinne einer Überprüfung der korrekten Abfolge von Handlungen, stellenweise Übernahme von Teilhandlungen oder Anwesenheit aus Sicherheitsgründen, z. B. aufgrund von Sturzgefährdung.
Beispiel: Sie können sich den vorderen Oberkörper selbstständig waschen, wenn benötigte Gegenstände wie Seife oder Waschlappen bereitgelegt werden oder eine Aufforderung bzw. punktuelle Teilhilfen, z. B. Waschen unter den Achseln oder der Brust, erfolgen.
Überwiegend selbstständig sind Sie, wenn Sie die Routineabläufe weitgehend selbstständiggestalten können, bei ungewohnten Veränderungen aber Unterstützung notwendig ist. Über-wiegend selbstständig sind Sie beispielsweise auch dann, wenn Ihre Kommunikationsfähigkeitoder Sin-neswahrnehmung stark beeinträchtigt ist und Sie daher Hilfe benötigen, um denTagesablauf mit anderen Menschen abzustimmen.
Beispiel: Sie brauchen Erinnerungshilfen an einzelne vereinbarte Termine.
Überwiegend selbstständig sind Sie, wenn Sie Erinnerung, Anleitungbenötigen. In der Regel reicht das Bereitstellen der Diät durcheine andere Person nicht aus. Darüber hinausgehendes Eingreifenist maximal einmal täglich erforderlich.
Nicht täglich, nicht auf Dauer trifft zu, wenn Sie zusätzlich zur oralen Nahrungsaufnahme Nahrung oder Flüssigkeit parenteral oder über Sonde, aber nur gelegentlich oder vorübergehend erhalten.
Größtenteils vorhanden trifft zu, wenn bei Ihnen die Fähigkeit die meiste Zeit über bzw. in den meisten Situationen, d. h. überwiegend, aber nicht durchgängig vorhanden ist. Sie haben Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu bewältigen.
Beispiel: Sie erkennen bekannte Personen beispielsweise erst nach einer längeren Zeit des Kontaktes in einem Gespräch oder haben Schwierigkeiten, wenn auch nicht täglich, aber doch in regelmäßigen Abständen, vertraute Personen zu erkennen.
1-3 Mal in 2 Wochen trifft zu, wenn bei Ihnen der personelle Unterstützungsbedarf ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen auftritt.
Überwiegend unselbstständig sind Sie, wenn Sie die Handlung nur zu einem geringen Anteil selbstständig im Sinne einer Beteiligung durchführen können. Eine andere Person unterstützt Sie, z. B. durch ständige Motivation (ermunternde Begleitung der Aktivität), ständigeAnleitung (Vorführung oder lenkende Begleitung), ständige Beaufsichtigung und Kontrolle(Notwendigkeit einer ständigen und unmittelbaren Eingreifbereitschaft in die Handlung) oderÜbernahme erheblicher Teile der Handlungsschritte.
Beispiel: Sie können beim Positionswechsel im Bett nur wenig mithelfen, z. B. durch Auf-den-Rücken-Rollen, Am-Bettgestell-Festhalten oder Folgen von Aufforderungen wie „Bitte die Arme vor derBrust verschränken und den Kopf auf die Brust legen.“
Überwiegend unselbstständig sind Sie, wenn Sie die Handlung nur zu einem geringen Anteil selbstständig im Sinne einer Beteiligung durchführen können. Eine andere Person unterstützt Sie, z. B. durch ständige Motivation (ermunternde Begleitung der Aktivität), ständige Anleitung (Vorführung oder lenkende Begleitung), ständige Beaufsichtigung und Kontrolle (Notwendigkeit einer ständigen und unmittelbaren Eingreifbereitschaft in die Handlung) oder Übernahme erheblicher Teile der Handlungsschritte.
Beispiel: Sie können beim Waschen des vorderen Oberkörpers nur geringe Anteile selbstständig durchführen, sich z. B. nur die Hände oder das Gesicht waschen, oder benötigen umfassende Anleitung.
Überwiegend unselbstständig sind Sie, wenn Sie die Handlung nur zu einem geringen Anteil selbstständig im Sinne einer Beteiligung durchführen können. Eine andere Person unterstützt Sie, z. B.durch ständige Motivation (ermunternde Begleitung der Aktivität), ständige Anleitung (Vorführungoder lenkende Begleitung), ständige Beaufsichtigung und Kontrolle (Notwendigkeit einer ständigen und unmittelbaren Eingreifbereitschaft in die Handlung) oder Übernahme erheblicher Teile derHandlungsschritte.
Beispiel: Sie benötigen Hilfe beim Planen des Routinetagesablaufs, sind aber in der Lage, Zustimmungoder Ablehnung zu Strukturierungsangeboten zu signalisieren. Eigene Planungen können Sie häufig nichteinhalten, da Sie diese wieder vergessen. Deshalb ist über den ganzen Tag hinweg eine Erinnerung bzw.Aufforderung erforderlich. Überwiegend unselbständig sind Sie auch dann, wenn Sie zwar selbst planenund entscheiden können, aber für jegliche Umsetzung personelle Hilfe benötigen.
Überwiegend unselbstständig sind Sie, wenn Sie meistens Anleitung, Beaufsichtigung benötigen. Das Bereitstellen der Diät reichtnicht aus. Darüber hinausgehendes Eingreifen ist mehrmals täglicherforderlich.
Ausschließlich oder nahezu ausschließlich trifft zu, wenn Sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich Nahrung und Flüssigkeit parenteral oder über Sonde erhalten. Eine orale Nahrungsaufnahme erfolgt nicht oder nur in geringem Maße zur Förderung der Sinneswahrnehmung.
einträchtigt, aber erkennbar vorhanden ist. Sie haben häufig oder in vielen Situationen Schwierigkeiten bzw. bewältigen nur geringe Anforderungen.
Beispiel: Sie erkennen aus dem näheren Umfeld stammende Personen nur selten oder die Fähigkeit hängt ggf. von der Tagesform ab, d. h. die Fähigkeit unterliegt im Zeitverlauf erheblichen Schwankungen.
2-6 Mal die Woche trifft zu, wenn bei Ihnen der personelle Unterstützungsbedarf zwei- bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich auftritt.
Unselbstständig sind Sie, wenn Sie die Handlung in der Regel nicht selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen. Eine andere Person muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen übernehmen.
Beispiel: Sie können sich beim Waschen des vorderen Oberkörpers nicht oder nur minimal beteiligen.
Unselbstständig sind Sie, wenn Sie die Handlung in der Regel nicht selbstständig durchführen bzw.steuern, auch nicht in Teilen. Eine andere Person muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen übernehmen.
Beispiel: Sie können an der Tagesstrukturierung nicht mitwirken oder die Orientierung an vorgegebenenStrukturen ist Ihnen nicht oder nur minimal möglich.
Unselbstständig sind Sie, wenn Sie immer Anleitung, Beaufsichtigungbenötigen. Das Bereitstellen der Diät reicht nicht aus. Darüberhinausgehendes Eingreifen ist (fast) durchgehend erforderlich.
Unselbstständig sind Sie, wenn Sie die Handlung in der Regel nicht selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen. Eine andere Person muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen übernehmen.
Beispiel: Sie können sich beim Waschen des vorderen Oberkörpers nicht oder nur minimal beteiligen.
Nicht vorhanden trifft zu, wenn bei Ihnen die Fähigkeit nicht oder nur in sehr geringem Maße bzw. sehr selten vorhanden ist.
Beispiel: Sie erkennen auch Familienmitglieder nicht oder nur ausnahmsweise.
Täglich trifft zu, wenn bei Ihnen der personelle Unterstützungsbedarf täglich auftritt.





Unter dem Punkt Mobilität werden Tätigkeiten bewertet, welche Ihre körperliche Handlungsfähigkeit widerspiegelt. Z.B. sitzen, sich fortbewegen oder die Position wechseln.
Zu den Fragen im Modul 1
Bei den geisigen und kommunikativen Fähigkeiten fließen vor allem Dinge ein, woran die Krankenkassen sehen können, wie Ihre Entscheidungsfindung zustande kommt. Z.B. Wissen Sie, wo Sie sind? Können Sie Risiken und Sachverhalte einschätzen? Verstehen Sie Ihr Gegenüber oder können Sie sich mitteilen? etc.
Zu den Fragen im Modul 2
Unselbstständig sind Sie, wenn Sie die Handlung in der Regel nicht selbstständig durchführenbzw. steuern, auch nicht in Teilen. Eine andere Person muss alle oder nahezu alle Teilhandlungenübernehmen.
Beispiel: Sie können erkrankungsbedingt beim Positionswechsel im Bett nicht mithelfen oder sichnur minimal beteiligen.
Hier steht im Vordergrund, ob Sie sich selbst oder andere Personen schädigen könnten.
Zu den Fragen im Modul 3
Die Selbstversorgung bewertet hauptsächlich Waschvorgänge, die Aufnahme von Nahrung und den Toilettengang.
Zu den Fragen im Modul 4
Hier wird geprüft, inwiefern Sie sich mit anderen und sich selbst beschäftigen können.
Zu den Fragen im Modul 6
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