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Pflegegrad 3

Personen, die in den dritten Pflegegrad eingeordnet werden, haben eine schwere Beeinträchtigung ihrer Fähigkeiten. Hierzu zählen Demenzkranke Personen oder körperlich stark eingeschränkte Personen. Die Begutachtung und Einteilung übernimmt auch hier der MDK.

Die hier eingeordneten Personen haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege.

Leistungen

Im Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Geldleistungen ambulant = 545 €
  • Sachleistungen ambulant = 1298 €
  • Leistungsbetrag stationär = 1262 €

Voraussetzungen und Kriterien

Pflegegrad 3 wird eine Punktezahl zwischen 47,5 und 70 Punkten benötigen. (Auf einer Skala von 0 – 100 Punkten)

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