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Pflegegrad 4

Pflegebedürftig mit dem Pflegegrad 4 haben schwerste Beeinträchtigungen ihrer Fähigkeiten. Das können Personen sein, die im Bett ihre Position nicht alleine ändern können, sich nicht alleine an- oder ausziehen können oder häufig desorientiert sind. Menschliche Kontakte zu anderen Menschen sind für diese Personen oftmals nicht möglich.

Sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können für diese Personengruppe beantragt werden.

Leistungen

Im Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Geldleistungen ambulant = 728 €
  • Sachleistungen ambulant = 1612 €
  • Leistungsbetrag stationär = 1775 €

Voraussetzungen und Kriterien

Pflegegrad 4 wird eine Punktezahl zwischen 70 und 90 Punkten benötigen. (Auf einer Skala von 0 – 100 Punkten)

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