Pflegegrad 2
Die Pflegestufe 1 wurde ab durch den Pflegegrad 2 ersetzt. Um in diesen Pflegegrad eingeordnet zu werden, muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Fähigkeiten vorliegen. Bei der Begutachtung wird beispielsweise darauf geachtet, wie gut die Fortbewegung und die Körperhaltung des Pflegebedürftigen ist. Zusätzlich werden psychische Probleme oder der Umgang mit Krankheiten (Medikamente einnehmen, Verband wechseln etc.) beobachtet.
Es besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (bis maximal 1612 Euro im Jahr) sowie Tagespflege.
Leistungen
Im Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:
- Geldleistungen ambulant = 316 €
- Sachleistungen ambulant = 689 €
- Leistungsbetrag stationär = 770 €
Voraussetzungen und Kriterien
Beim Pflegegrad 2 wird eine Punktezahl zwischen 27 und 47,5 Punkten benötigen. (Auf einer Skala von 0 – 100 Punkten)