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Pflegegrad 5

Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf werden in den Pflegegrad 5 eingeordnet. Hier werden Menschen mit einer schweren Demenz oder Menschen mit Lähmungen (z.B. nach einem Schlaganfall) eingeordnet. Auch Menschen, die sich alleine nicht fortbewegen können gehören in diesen Pflegegrad – Härtefallregelung.

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachpflege können beantragt werden.

Leistungen

Im Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Geldleistungen ambulant = 901 €
  • Sachleistungen ambulant = 1995 €
  • Leistungsbetrag stationär = 2005 €

Voraussetzungen und Kriterien

Pflegegrad 5 wird eine Punktezahl zwischen 90 und 100 Punkten benötigen (Auf einer Skala von 0 – 100 Punkten). In bestimmten Fällen kann Pflegegrad 5 auch gewährt werden, wenn die Punktzahl unter 90 liegt. Hierzu müssen aber besonders schwere pflegerische Maßnahmen nötig sein.

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